Barrierefreiheit im Web – Wer muss seine Website barrierefrei gestalten?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Websites so entwickelt werden, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Dazu zählen zum Beispiel Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten.

Aber wer ist eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet, seine Website barrierefrei anzubieten?

Was sagt das Gesetz?

Zum 1. Januar 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz schreibt vor, dass viele private Unternehmen ihre digitalen Angebote – also auch Webseiten – barrierefrei gestalten müssen.

Wer ist betroffen?

1. Öffentliche Einrichtungen:

Behörden und andere öffentliche Stellen sind schon heute gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür ist die sogenannte BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

2. Private Unternehmen ab 2025:

Mit dem Inkrafttreten des BFSG gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit auch für viele Unternehmen aus der Privatwirtschaft – vor allem dann, wenn sie:

  • ihre Produkte oder Dienstleistungen online anbieten,

  • einen Onlineshop oder eine digitale Plattform betreiben,

  • mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen oder mehr als 2 Millionen Euro Umsatz im Jahr erzielen.

3. Kleinstunternehmen:

Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind gesetzlich nicht verpflichtet. Dennoch lohnt es sich auch für kleine Unternehmen, das Thema Barrierefreiheit anzugehen – sei es aus Verantwortung, für eine bessere Nutzererfahrung oder zur Verbesserung der Auffindbarkeit in Suchmaschinen.

Warum es sich lohnt, jetzt aktiv zu werden

Barrierefreiheit zeigt nicht nur soziale Verantwortung, sondern bringt auch handfeste Vorteile mit sich:

  • Höhere Reichweite durch bessere Auffindbarkeit bei Google

  • Ein nutzerfreundlicheres Erlebnis für alle Besucher

  • Ein modernes, inklusives Markenbild

  • Frühzeitige Absicherung gegenüber zukünftigen gesetzlichen Anforderungen